AGB admin Februar 21, 2018

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§1 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers sowie die entsprechende Auftragsannahme von TWOS zustande. Eine Auftragserteilung durch den Kunden und die Auftragsannahme durch TWOS kann schriftlich durch das Absenden einer entsprechenden E-Mail, das Unterschreiben eines Vertrages oder Angebotes oder mündlich durch eine telefonische bzw. persönliche Beauftragung erfolgen.

§2 Ort, Zeit und Dauer der Dienstleistung

Der Auftragnehmer wird seine Dienstleistung entweder in eigenen Räumlichkeiten oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbringen. Dabei kann es sich auch um angemietete Räumlichkeiten handeln. Diese sind dann vom Auftraggeber zu bezahlen.

Der  Zeitpunkt für die Erbringung der Dienstleistungen wird vorab im Vertrag geregelt. Eine Coachingstunde beinhaltet 60 Zeitminuten, ein Seminartag acht Stunden inklusive Pausen.

TWOS wird nur nach Vertragsabschluss tätig.

§3 Zahlungsbedingungen

Für beauftragte und erbrachte Dienstleistungen werden – sofern nicht durch einen Rahmenvertrag anders geregelt – die jeweils gültigen bzw. vereinbarten Honorare bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Teilrechnungen (z.B. für Konzeption) über bereits erbrachte Dienstleistungen sind möglich und vor Erbringung weiterer Tätigkeiten vom Auftraggeber zu bezahlen.

Kam es beim Auftraggeber in der Vergangenheit zu Zahlungsverzögerungen, Pflichtvergessenheit oder gibt es begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, wird bei erteilter Beauftragung eine Vorauszahlung des gesamten Auftragsvolumens fällig. Sollten diese nicht eine Woche vor dem Veranstaltungstermin auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingegangen sein, ist dieser nicht verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber Stornierungskosten gemäß §4 in Rechnung gestellt. Selbstzahler und Privatklienten überweisen grundsätzlich das vereinbarte Honorar bis spätestens drei Tage vor dem Termin. Ratenzahlungen sind nach Vereinbarung möglich. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggebers von TWOS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§4 Absagen eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für Vorgespräche und Briefings.

Zeit und Ort der Dienstleistung werden von den Vertragspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger verpflichtet sich zu allen Terminen pünktlich zu erscheinen.

a) Seminare, Workshops und Trainings

Bestätigte Termine für Seminare, Workshops und Trainings können bis acht Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei Absagen und Verschiebungen bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 25 Prozent des Gesamthonorars in Rechnung gestellt. Bei Absagen und Verschiebungen bis eine Woche vor der Frist werden 50 Prozent berechnet. Bei Absage und Verschiebungen kürzer als eine Woche wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.

b) Coaching

Coachingtermine können 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden. Liegt ein Wochenende dazwischen, verlängert sich diese Frist um 24 Stunden. Wird dieser Zeitraum unterschritten, wird bei Nichterscheinen sowie Verschiebungen und Absagen das volle Honorar berechnet.

c) Vorträge und Moderationen

Bestätigte Vorträge und Moderationen werden bei einer Stornierung bis drei Monate vor dem vereinbarten Termin mit 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei Absagen und Verschiebungen unter drei Monaten wird das volle Honorar fällig.

Für alle Dienstleistungen gilt: Spesen und Fahrtkosten werden bei Absagen und Verschiebungen nur zu dem Anteil in Rechnung gestellt, der bis dahin tatsächlich entstanden ist. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§5 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

§6 Ausfallregelung

Bei Ausfall von Veranstaltungen durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§7 Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und (Seminar-)Unterlagen gehört allein TWOS. Dem Auftraggeber oder Leistungsempfänger ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von TWOS ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und Dritten (Personen außerhalb der Vertragspartner-Organisation) zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=”1/2″][vc_column_text]

§8 Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht. Er bewahrt Stillschweigen über die ihm überlassenen oder bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb, Geschäftsunterlagen und Kunden des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn die Informationen allgemein bekannt sind oder der Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Zusammenhang mit dem Coaching oder Seminar gespeichert werden können. Für das Seminar erstellte oder zu erstellende Unterlagen gehen nach Beendigung in das Eigentum des Auftragnehmers über. Gespeicherte Daten werden lediglich zur Rechnungsstellung und zur Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe ist nur mit entsprechender Zustimmung erlaubt.

§9 Mitwirkungspflicht

Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess.  Es erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, ist der Klient verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§10 Zufriedenheitsgarantie

TWOS möchte, dass Sie zufrieden sind. Seminarteilnehmer bzw. Auftraggeber, die begründet mit der Qualität der Veranstaltung nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung des Seminarpreises, wenn die Gründe vor Ende der Mittagspause des ersten Seminartages dem Seminarleiter angezeigt wurden.

Coaching-Klienten erhalten ihr Geld zurück, wenn der Leistungsempfänger im Hinblick auf das definierte Coachingziel wider aller Erwartungen keinerlei Mehrwert erzielt haben sollte. Der Klient hat den Nachweis zu erbringen, dass er sämtliche im Rahmen des Coachings erarbeitete Schritte aktiv durchlaufen und die erarbeiteten Maßnahmen umgesetzt hat. Unter Einhaltung von §9 muss der Anspruch so früh wie möglich, aber spätestens vor Abschluss des Coachingprozesses (Intensivblock ohne Follow-up-Sitzung) schriftlich geltend gemacht werden.

§11 Haftung

Bei der Tätigkeit von TWOS handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. TWOS schuldet dem Vertragspartner auch kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

TWOS haftet nur für Schäden, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln sowie sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen,  oder bei Mängeln, deren Abwesenheit er garantiert hat. Die Haftung ist auf den Seminarpreis beschränkt. Weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung, sind ausgeschlossen.

TWOS weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen oder artähnliche Teile in Seminaren immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.

TWOS übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben. TWOS behält sich vor, Teilnehmer, die durch Ihr Verhalten dem Ansehen des Auftragnehmers schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die, bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Leistungsempfängers.

§12 Sektenerklärung

TWOS erklärt ausdrücklich, dass alle Coachings und Seminare nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) durchgeführt werden oder Kurse bei der Scientology-Organisation besucht werden bzw. besucht wurden. TWOS lehnt sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]